Am 16. Mai 2007 wurde die Bürgerstiftung Gärtringen begründet. Die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung wurde am 3. Juli 2007 durch Übergabe einer Urkunde durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgesprochen. Das Finanzamt Böblingen hat die Gemeinnützigkeit bestätigt, so dass für alle Zustiftungen und Spenden eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.

Wir können deshalb in diesen Tagen auf ein 10-jähriges Jubiläum zurückblicken und sind stolz und glücklich, dass die Bürgerstiftung Gärtringen sich in diesen 10 Jahren gut entwickelt hat.

Aus dem ursprünglichen Stiftungskapital von 50 000 € hat sich bis zum Jahresende 2016 ein Stiftungskapital von 235 000 € ergeben und dies nahezu ausschließlich aus Zustiftungen von Gärtringer Bürgerinnen und Bürgern. Kapitalzuschüsse aus öffentlichen Kassen, wie dies bei anderen Bürgerstiftungen üblich ist, haben wir nie erhalten.

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen auf den Gebieten von Jugend- und Altenhilfe, mildtätigen Zwecke, öffentlicher Gesundheitsfürsorge, Bildung, Erziehung, Ausbildung, Völkerverständigung, Kunst, Kultur und Denkmalpflege. Zu den Aufgaben gehören auch die Förderung des bürgerschaftlichen ehrenamtlichen Engagements und die freiwillige Übernahme von Ehrenämtern. Eine Hilfe zur Selbsthilfe und die solidarische Verantwortung für das Gemeinwesen soll motiviert werden. Die Tätigkeit der Bürgerstiftung ist ausschließlich auf das gesamte Gebiet von Gärtringen beschränkt.

In der Satzung ist festgelegt, dass zur Verwirklichung dieser Ziele ein wirkungsvoller Kapitalstock aufgebaut werden soll, aus dessen Erträgen Zuwendungen vergeben und Maßnahmen entwickelt werden.

Da in den letzten Jahren Erträge aus Kapitalanlagen nur erschwert erzielt werden können, sind zusätzliche Erträge aus Spenden zunehmend wichtig. Für diese Spenden sind wir außerordentlich dankbar. Diese werden kurzzeitig als Zuwendungen weitergereicht.

In den zurückliegenden 10 Jahren haben wir bisher 29 verschiedene Zuwendungen mit einer Summe von 15 088 € vergeben. Begünstigt wurden Sportvereine, Musikverein, Fördervereine in den Bereichen Freibad und Schulen, Maßnahmen des Elternbeirats an Schulen, Sozialarbeit der Schulen und auch Investitionsmaßnehmen der Kirche. Zu erwähnen sind auch die seit 2011 jährlich vergebenen Ehrenamtspreise, mit denen besondere Verdienste für die Gemeinschaft von ehrenamtlich Tätigen gewürdigt werden.

Die Bürgerstiftung Gärtringen kann für verdienstvolle Zustifter eine Grabpflege über die gesamte Dauer der Grabruhe übernehmen. In diesem Fall werden künftig anfallende Kosten der Grabpflege, mit der ein gärtnerischen Fachbetriebes beauftragt wird, übernommen.

Auch im Jahr 2017 werden wieder Zuwendungen vergeben, sowie ein Ehrenamtspreis ausgelobt werden. Entsprechende Anträge können gestellt bzw. Vorschläge eingereicht werden.

Verwaltung der Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Gärtringen wird von zwei Vorständen und sieben Stiftungsratsmitgliedern verwaltet, die selbstverständlich ehrenamtlich tätig sind. Zu den Aufgaben gehören die Aufstellung des Haushaltplans und der Jahresrechnung und natürlich auch die Vergabe der Zuwendungen. Die Rechtmäßigkeit der Jahresrechnung wird vom Regierungspräsidium geprüft, die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinnützigkeit überwacht das Finanzamt.

Für die Zukunft wünschen wir weiterhin die Unterstützung der Gärtringer Bürgerinnen und Bürger durch Zustiftungen, die zur Steigerung künftiger Erträge eingesetzt werden, und durch Spenden, die zeitnah für förderfähige Zwecke verwendet werden. Die Bürgerstiftung Gärtringen kann gerne auch durch Vermächtnisse gestärkt werden.

Spenden oder Zustiftungen können auf das Konto Nr. DE66 6005 0101 7448 8040 50 überwiesen werden.

Als Ansprechpartner steht der geschäftsführende Vorstand Eberhard Aisenpreis, Rosenstr. 11 - Tel. 07034 - 21174 - gerne zur Verfügung.