Selbstverständlich freuen wir uns über jegliche Art von Unterstützung! Helfen Sie uns mit Ihrer Spende! Wie? Das entscheiden Sie - suchen sich Ihr persönliches "Stiftungsmodell" aus.

Übrigens: Egal, ob Sie sich für eine Zustiftung oder eine Geldspende entscheiden: Sie erhalten auf jeden Fall eine Spendenbescheinigung, die Sie steuermindernd geltend machen können.

 

Zustifter werden

Eine Stiftung kann ihrem Stiftungszweck nur dauerhaft nachkommen, wenn Sie eine angemessene Summe an Stiftungskapital besitzt, aus deren Erträgen sie dann die in der Satzung definierten Projekte fördern kann.
Der folgende Vergleich soll helfen, den Sachverhalt deutlich zu machen: Stellen Sie sich vor, Sie besäßen eine Vermögensanlage, dürften über dieses Vermögen aber nicht verfügen, sondern müssten ausschließlich von den jährlichen Zinserträgen leben. Genauso verhält es sich mit dem Kapital einer Stiftung. Das Kapital darf per Gesetz und Satzung nicht angerührt werden - verfügen kann eine Stiftung nur über die Erträge.
Darum ist es natürlich besser, das Stiftungskapital nicht nur zu erhalten, sondern immer mehr zu erhöhen. Die Rechnung ist ganz einfach:

Je höher das Stiftungskapital, desto höher die Erträge, umso höher wiederum die zur Verfügung stehenden Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks.

Bitte unterstützen Sie uns und werden Sie Zustifter! Tragen Sie dazu bei, den Kapitalstock der Bürgerstiftung Gärtringen zu erhöhen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Förderung des Gemeinwohls in unserer Gemeinde.

Wir freuen uns über den Eingang Ihrer Zustiftung auf unser Konto:

BW-Bank Herrenberg
IBAN: DE66 6005 0101 7448 8040 50

Verwendungszweck: Zustiftung Bürgerstiftung Gärtringen

 

Geldspenden

Jeder Euro hilft uns, das Gemeinwohl in Gärtringen zu erhalten und zu verbessern! Wir freuen uns über jede Spende! Lassen Sie uns eine Geldspende auf unser Konto 

BW-Bank Herrenberg
IBAN: DE66 6005 0101 7448 8040 50

Verwendungszweck: Spende Bürgerstiftung Gärtringen

zukommen!